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Feststellanlagen
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Feststellanlagen -
warum sind sie so wichtig ...?
Aus Gründen
des baulichen Brandschutzes werden Gebäude in Brandabschnitte geteilt.
Die Bauaufsichtsbehörden schreiben vor, daß Türöffnungen in
Brandabschnitten mit Rauch- und Feuerschutztüren verschlossen sein
müssen. Allerdings stören im Schloß liegende Türen oft den
Betriebsablauf. Das Offenhalten von Feuerschutztüren ist nur erlaubt,
wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind.
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Feststellanlagen halten im normalen Betriebsablauf
Feuerschutztüren mit einer Haltevorrichtung (Haftmagnet o.ä.)
offen. Erkennen die Rauch- oder Thermoschalter einen Brand,
geben sie einen Impuls an die Haftmagnete, die die festgestellte
Feuerschutztür freigeben. Rauch bleibt wesentlich länger auf
einen Brandabschnitt beschränkt.
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Der
Betreiber ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine
Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken
aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen.
Diese
Prüfung und Wartung darf nur von einer Fachfirma ausgeführt
werden
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