Gefahren Glatteis u. Seen                 

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Es macht was es will ... das Wetter.


Doch beeinflussen können wir es nicht. Schlechte Sicht und Straßenglätte erhöhen das Unfallrisiko im Winter: 55 Prozent aller Verkehrsunfälle geschehen in dieser Jahreszeit. Das verlangt von allen Verkehrteilnehmern eine defensive Fahrweise. Nur so kann der Schleudergefahr entgegen gewirkt werden. Also rechtzeitig Geschwindigkeit verringern und den Sicherheitsabstand vergrößern.
Fahrzeug und Fahrer sollten immer auf Laubglätte, Schnee, Eis und Minusgrade vorbereitet sein. Auch Fußgänger und Zweiradfahrer müssen mit erhöhter Unfallgefahr rechnen, weil sie bei Dunkelheit und Dämmerung schlecht gesehen werden.

Bei aufkommender Schnee- und Eisglätte also ...
- den Sicherheitsabstand vergrößern
- einen hohen gang wählen und mit niedriger Motordrehzahl fahren
- Vorsichtig einlenken und soweit wie möglich die Motorbremse nutzen


Auch bei uns steigt bei Glatteis die Zahl der Unfälle und Stürze sprunghaft an. Auch Fußgänger sollten auf das richtige Schuhwerk achten. Außerdem ist es sinnvoll, bei Glätte die Hände aus den Jacken-, Mantel- oder Hosentaschen zu nehmen, um sich bei einem Sturz besser abfangen zu können. Lassen Sie die Aktentasche mal für diesen Tag zu Hause oder im Büro – so haben Sie die Hände frei. Nutzen Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel und meiden Sie ungestreute, ungeräumte oder abschüssige Gehwege und Straßen.

Und auch dran denken: auch für Ihre Feuerwehr und den Rettungsdienst herrscht Glatteis, die Fahrtzeit kann sich unter Umständen verlängern.

 

 Eisflächen im Winter

Mit dem Frost kommt das erste Eis auf die Seen. Es lockt Kinder und Erwachsene zum Schlittschuhlaufen und Spielen.

Wir warnen Sie dringend davor, Eisflächen vor ihrer Freigabe durch die Behörden zu betreten. Zugefrorene Seen, Flussläufe, Kanäle und Teiche dürfen auch dann nicht betreten werden, wenn die Temperaturen über mehrere Tage nach der Freigabe nur wenige Grad unter dem Gefrierpunkt liegen.

Die Eisdicke von 6-7 cm ist immer noch lebensgefährlich, denn gerade durch die unterschiedliche Dicke des Eises ist die Gefahr groß, einzubrechen. Besondere Vorsicht gilt bei schneebedeckten Eisflächen, die in der Regel geringere Eisdicken aufweisen sowie Seen mit einem Zu- und Abfluss wärmeren Wassers. Damit die Winterfreude nicht getrübt wird, sollte man nur freigegebene Flächen betreten.

 

 Es kommt immer wieder vor, dass Personen in zugefrorene Flüsse und Seen einbrechen, weil die Wasseroberfläche noch nicht ausreichend stark gefroren ist. Die aktuellen frostigen Temperaturen können stellenweise Seen schon zufrieren lassen. Es dauert einige Zeit bis diese dann risikolos betreten werden können.

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Ist dennoch eine Person im Eis eingebrochen, dann rufen Sie sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst unter der europaeinheitlichen Rufnummer 112. Versuchen Sie, zu helfen, aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!

Sollten Sie zur Rettung die Eisfläche betreten müssen, setzen Sie vorher den Notruf ab und bewegen sich liegend vor. Bilden Sie gegebenenfalls eine Menschenkette. Nach der Rettung sollte sofort mit Erste-Hilfe-Maßnahmen, notfalls Herz-Lungen-Wiederbelebung, fortgefahren werden.

Einem aus dem Eis Geretteten niemals heiße und/oder kreislaufanregende Getränke verabreichen. Kaffee, Tee, Cola usw. sollten also tabu sein. Am besten hilft dem Betroffenen lauwarmer Fruchtsaft. Durch Koffein wird der Kreislauf angeregt. Das hat zur Folge, dass die kälteren Blutmengen in den äußeren Schichten schneller zum Herz gepumpt werden und damit auch später noch einen Herzstillstand oder zumindest Herzprobleme hervorrufen können. Am Besten den Betroffenen
 in einen warmen windgeschützten Raum legen und trockene Kleidung anziehen, nicht trockenreiben und keine warmen Wannenbäder.

 Der Eingebrochene darf bei starker Unterkühlung weder aktiv noch passiv stark bewegt werden, da es sonst zum so genannten Bergetod kommen kann.





Damit man erst gar nicht ins Eis einbricht, gibt es einige wichtige Hinweise und Tipps, die beachtet werden sollten:

Nicht offiziell freigegebene Eisflächen niemals betreten.

Eltern sollten ihre Kinder grundsätzlich informieren und begleiten.


Im Notfall zählt besonders Schnelligkeit. Durch die Unterkühlung im eiskalten Wasser kann sich der Verunfallte innerhalb weniger Sekunden nicht mehr selber helfen. 

Folgende Regeln zu orientieren:


1. Ruhe bewahren
2. Versuchen Sie sich in Bauchlage auf festen Eisschichten in Ufer-Richtung zu bewegen
3. Hilfe rufen
4. wenig Bewegen
5. nach Erreichen des Ufers sofort einen beheizten Raum aufsuchen und langsam aufwärmen
6. von einen Arzt auf mögliche Schäden untersuchen lassen


Sollten Sie einen Eiseinbruch beobachten, rufen Sie umgehend professionelle Hilfe unter der Notrufnummer 112. Machen Sie weitere Passanten durch Hilfe-Rufe auf den Unfall aufmerksam und bitten diese um Mithilfe. Verwenden Sie zur Verfügung stehende Rettungsgeräte. Hilfsmittel können zum Beispiel Seile, Äste, Schlitten, Stangen und Leitern sein.


Wichtig: Nur retten, wenn eine Eigengefährdung ausgeschlossen ist!
Begeben Sie sich niemals allein aufs Eis.