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Schutz von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und
ehrenamtlichen Einsatzkräften von Rettungsdiensten vor
Infektionsgefährdungen
Schutzimpfungen ( Freistaat Thüringen )
Bei der Planung und Durchführung von
Maßnahmen zum Infektionsschutz für Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehren sind folgende Bestimmungen zu beachten. Sie finden auch beim
Einsatz von anderen ehrenamtlichen Einsatzkräften, insbesondere von
ehrenamtlichen Rettungssanitätern des Deutschen Roten Kreuzes, der
Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, der Johanniter u. a. Anwendung.
Allgemeines
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven
Maßnahmen gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe
(Infektionserreger).
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der
Unfallverhütung muss es Ziel sein, für alle im Feuerwehrdienst Tätigen
und vergleichbaren Einsatzkräften im Rettungsdienst, einschließlich der
ehrenamtlichen Angehörigen, einheitliche Standards zu gewährleisten.
Unterschiedliche Standards sind weder den Betroffenen vermittelbar, noch
von den Trägern der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten zu
verantworten.
Rechtliche Grundlagen für die Verpflichtung
Aufgabenträger für den Brandschutz und allgemeine Hilfeleistungen sind
gemäß § 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThBKG)
die Gemeinden. Die Gemeinden haben nach § 35 ThBKG die Sach- und
Personalkosten zu tragen.
Berufsfeuerwehrleute, hauptamtliche Angehörige der Werkfeuerwehren sowie
hauptamtliche Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren und von
Rettungs-diensten fallen unter den Geltungsbereich des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV).
Gemäß § 5 ArbSchG in Verbindung mit §§ 7 und 8 BioStoffV hat der
Arbeitgeber für die Tätigkeit der Einsatzkräfte der Freiwilligen
Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich biologischer
Arbeitsstoffe durchzuführen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der
Beschäftigten, wie Vorsorgeuntersuchungen und das Angebot von
Schutzimpfungen, festzulegen.
Ehrenamtlich Tätige sind Versicherte im Sinne von § 2 Abs.1 Nr. 12
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB
VII). Für sie finden somit die Unfallverhütungsvorschriften,
insbesondere „Allgemeine Vorschriften“ GUV 0.1 (neu GUV-V A1),
„Arbeitsmedizinische Vorsorge“ GUV 0.6 (neu GUV-V A4) Anwendung, die
inhaltlich im Wesentlichen mit den Regelungen des §§ 4 bis 14 ArbSchG
übereinstimmen. Aus der GUV 0.1 ergibt sich die Verpflichtung für den
Unternehmer, notwendige Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu
treffen und dabei allgemeine anerkannten Regelungen der Arbeitsmedizin
und Technik einzuhalten. Gemäß GUV 0.6 hat der Unternehmer auf der
Grundlage der entsprechenden Gefährdungsermittlung erforderliche
Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen und Vorsorgeimpfungen gegen
spezielle Infektionsgefahren anzubieten. Ergänzend wird auf die
Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ GUV 7.13 (neu GUV-V C53)
hingewiesen, deren Bestimmungen in §§ 17 ff Präventionscharakter haben.
Gefährdungsbeurteilung
Grundsätzlich besteht das Bedürfnis, die
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten von Arbeitnehmern, Beamten sowie
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und Rettungskräften einheitlich
vorzunehmen und u. a. die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zur
Vermeidung von Infektionsgefährdung zu veranlassen. Dort, wo die
Beurteilung der Gefährdung ein Infektionsrisiko ergeben hat, sind
Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und die entsprechenden
Schutzimpfungen anzubieten.
Bei der Bergung von Verletzten, bei der Erstversorgung von Unfallopfern,
der Durchführung lebensrettender und -erhaltender Maßnahmen oder der
Reinigung und Desinfektion der Einsatzfahrzeuge und -gerätschaften
handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen der Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Materialien mit einer möglichen
Infektionsgefährdung nicht auszuschließen ist und auch durch die
persönliche Schutzkleidung (z. B. Schutzhelm mit Visier,
Schutzhandschuhe, Feuerwehrsicherheitsschuhe, Überjacke etc., die aus
Unfallschutzgründen grundsätzlich für jeden Feuerwehreinsatz
erforderlich sind) nicht verhindert werden kann. Damit besteht eine
Exposition gegenüber verschiedenen Krankheitserregern in Abhängigkeit
vom Gesundheitszustand des zu bergenden oder zu rettenden Menschen.
Körperausscheidungen und Körperflüssigkeiten sind als potentiell
infektiöses Material zu beurteilen, unabhängig davon, ob im konkreten
Einzelfall die tatsächliche Belastung mit Krankheitserregern bekannt
ist.
Werden Einsatzkräfte überwiegend im Rettungsdienst oder als Ersthelfer
mit Maßnahmen wie z. B. der Rettung aus verunfallten Fahrzeugen bzw. der
Ersten Hilfe eingesetzt, besteht aufgrund einer Verletzungsgefahr und
der Möglichkeit von Blutkontakten insbesondere ein erhöhtes Risiko einer
Hepatitis B-Infektion. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bergungs- und
Rettungstätigkeiten durch Angehörige der Feuerwehren unter zum Teil
extremen körperlichen Einsatz, hohem psychischen Druck und dadurch
bedingt unter einem erhöhten Verletzungsrisiko durchgeführt werden
müssen.
Schutz vor Hepatitis B-Infektion
Eine berufliche Exposition mit Hepatitis B-Viren kann bei allen
Tätigkeiten mit direktem oder indirektem Kontakt zu menschlichem Blut,
Blutbestandteilen und zu anderen Körperflüssigkeiten oder Geweben
angenommen werden.
Exakte Zahlen über die mittlere Durchseuchung der deutschen Bevölkerung
mit Hepatitis B liegen nicht vor. Vorliegende Schätzungen gehen davon
aus, dass 0,5 bis 1 % der Bevölkerung Träger des Hepatitis B-Virus ist
und sich in Deutschland jährlich etwa 50.000 Menschen infizieren.
Bereits kleinste Mengen der infektiösen Körperflüssigkeit können eine
Hepatitis B-Infektion verursachen, die eine langwierige und
kostenintensive Behandlung der Krankheit erfordert, aber auch zum Tode
führen kann.
Untersuchungen bezüglich der Hepatitis B-Prävalenz von Feuerwehrleuten,
die als Rettungssanitäter tätig waren, ergaben beispielsweise eine bis
zu 5-fache höhere Durchseuchung als in der Normalbevölkerung.
Welche Feuerwehreinsatzkräfte letztendlich die o. g. Kriterien erfüllen,
hat die Gemeinde bzw. Träger des Rettungsdienstes eigenverantwortlich
aufgrund der jeweils konkreten örtlichen Verhältnisse festzulegen (z. B.
anhand der Zahl der Einsätze aufgrund der Einsatzstatistik und der
Häufigkeit der Kontakte mit Verletzten bzw. dem Vorhandensein eines
Rüstwagens oder einer besonderen Ausstattung für Technische
Hilfeleistung). Für die Kosten der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen
und der Impfprophylaxe von Feuerwehrangehörigen müssen gemäß § 35 ThBKG
die Kommunen bzw. Träger der Rettungsdienste bei anderen Einsatzkräften
aufkommen.
Vorsorgeuntersuchungen
Besteht im Ergebnis der Gefährdungseinschätzung ein erhöhtes
Infektionsrisiko, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 15 Abs. 1
Satz 1 und Anhang IV der BioStoffV bzw. gemäß § 3 in Verbindung mit der
Anlage 1 der GUV 0.6 sowie nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz
G 42 vorgeschrieben. Dies bedeutet konkret, dass die Gemeinde diesen
Personenkreis vor Aufnahme der Tätigkeit durch einen ermächtigten Arzt
arbeitsmedizinisch untersuchen und beraten lassen muss. Diese
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind in regel-mäßigen
Abständen zu wiederholen und auch am Ende der Beschäftigung (z. B. beim
Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst) anzubieten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß BioStoffV bzw. G 42
sollte zur Erhöhung der Akzeptanz und Effizienz zusammen mit anderen
Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere nach G 26 „Atemschutzgeräte“
durchgeführt werden.
Impfprophylaxe
Außerdem kann sich für die Gemeinde bzw. den Träger die Verpflichtung
ergeben, den gefährdeten Einsatzkräften eine Hepatitis B-Schutzimpfung
anzubieten. Die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
(STIKO), die regelmäßig im „Epidemiologischen Bulletin“ bekannt gegeben
werden, sind dabei zu Grunde zu legen. Die STIKO empfiehlt die Hepatitis
B-Impfung, wenn eine Gefährdung durch Blutkontakt mit möglicherweise
infizierten Personen besteht, insbesondere ausdrücklich für betriebliche
und ehrenamtliche Ersthelfer sowie Mitarbeiter von Rettungsdiensten.
Auch vom Arbeitskreis des Länderausschusses für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik „Biologische Arbeitsstoffe / Gentechnik“ wird die
berufliche Exposition der Bediensteten der Freiwilligen Feuerwehr und
anderer Rettungskräfte entsprechenden dem individuellen Einsatzgeschehen
bestätigt.
Eine Verpflichtung der Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdiensten,
sich impfen zu lassen, besteht nicht. Wichtig ist eine ausführliche
Aufklärung über Nutzen und Risiken der Impfung. Die entsprechenden
Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Für einen vollständigen Schutz
sind drei Impfungen nötig. Grundsätzlich kann nach einer abgeschlossenen
aktiven Hepatitis B-Schutzimpfung mit einer ca. 10-jährigen Immunität
gerechnet werden. Bei zu geringer Antikörperbildung muss ggf. die
Schutzimpfung wiederholt bzw. bei einem Absinken des Antikörperspiegels
die Impfung vorzeitig aufgefrischt werden. Deshalb ist es wichtig, dass
neben der jeweiligen Impfung auch die jeweilige Titer-Kontrolle
durchgeführt wird. Die Dokumentation der Immunisierung erfolgt über den
jeweiligen Impfarzt.
Die Vorsorge durch Schutzimpfungen rechtfertigt allerdings nicht, auf
die übrigen Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Körperschutzmitteln, die
Beachtung von organisatorischen und Verhaltensregelungen, die
Durchführung von Hygienemaßnahmen u. Ä. zu verzichten.
Schutzimpfung für Jugendliche
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für Schutzimpfung gegen
Hepatitis B für Kinder und Jugendliche im Rahmen der allgemeinen
lmpfvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher
wird dringend empfohlen, dass die unter 18-Jährigen Mitglieder von
Jugendfeuerwehren sowie Rettungsdiensten und deren
Personensorgeberechtigte in geeigneter Weise, z. B. durch den
Jugendfeuerwehrwart, über diese Möglichkeit der allgemeinen Impfvorsorge
aufgeklärt und dafür motiviert werden. Langfristig wird eine
rechtzeitige Impfprophylaxe gegen Hepatitis B bei Jugendlichen zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen zur Kosteneinsparungen bei den Kommunen
und Trägern beitragen.
Hepatitis A
Bei Einsätzen in Überschwemmungsgebieten, bei denen Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehren und andere Hilfskräfte an Bergungs- und
Aufräumarbeiten sowie beim Auspumpen fäkalienbelasteter Abwässer aus
Kellern und Gebäudeteilen beteiligt sind, kann das Risiko, mit
Krankheitserregern wie Hepatitis A direkt in Berührung zu kommen, stark
erhöht sein. Diese Tätigkeiten sind mit den in der STIKO Empfehlung
ausgewiesenen infektionsgefährdenden Tätigkeiten für Kanalisations- und
Klärwerksarbeiter hinsichtlich Hepatitis A vergleichbar.
Zur Vorsorge einer Infektion beim Einsatz der Hilfskräfte in
Überschwemmungsgebieten ist eine prophylaktische Impfung gegen Hepatitis
A empfehlenswert. Zumindest ein Teil der Einsatzkräfte sollte einen
ausreichenden Infektionsschutz besitzen. Die allgemeinen Empfehlungen
zur Hepatitis B-Impfung finden sinngemäß Anwendung.
Bei vor 1950 Geborenen empfiehlt sich eine Feststellung der
Immunitätslage, da oftmals auf Grund einer bereits durchgemachten
Infektion bereits ein Schutz besteht. Um die Impfkosten zu reduzieren,
kann die Hepatitis A-Impfung bei entsprechender Indikation mit der
Hepatitis B-Impfung kombiniert werden.
Darüber hinaus sind allgemeine Schutzmaßnahmen der persönlichen Hygiene,
vor allem durch strikte Händehygiene und -desinfektion, Speise- und
Rauchverbot während der Aufräumarbeiten, Sorgfalt beim Verzehr von
Lebensmitteln und dem Trinkwasser, der Verwendung von
Körperschutzmitteln, gründliche Säuberung aller verunreinigter
Gerätschaften und Textilien usw. erforderlich.
Tetanus
Die Tetanus-Impfung ist gemäß der STIKO-Empfehlung eine Standardimpfung,
die für alle Erwachsenen empfohlen wird und in der Regel in Kombination
mit der Impfung gegen Diphtherie erfolgt. Die Kosten tragen die
gesetzlichen Krankenkassen.
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Aktiv-Impfung: Sparringspartner für die Abwehrzellen
Bei der aktiven Impfung ist der Impfstoff so etwas wie ein
Sparringspartner beim Boxen: Er trainiert den Körper für den Ernstfall.
Der Aktiv-Impfstoff besteht aus Erregern oder Teilen der Erreger, die
aber nicht mehr infektiös sind. Bei einer aktiven Impfung passiert im
Immunsystem daher fast dasselbe wie bei einer echten Infektion, nur
bricht die eigentliche Krankheit nicht aus:
Zunächst rücken Fresszellen aus, die einen Teil der Erreger vernichten.
Und sie Fresszellen aktivieren andere Abwehrzellen, die Antikörper
produzieren – das sind weitere Abwehrstoffe, die speziell auf den
Eindringling zugeschnitten sind. Die Antikörper setzen die Erreger fest,
die Fresszellen können die verklumpten Zellen so sehr viel effektiver
vernichten. Zeitgleich werden so genannte Gedächtniszellen gebildet. Sie
bleiben ein Leben lang im Körper und sind bei erneutem Kontakt mit dem
Erreger jederzeit einsatzbereit– das Gedächtnis des Immunsystems.
Gelangen bekannte Erreger in den Körper, können diese speziellen
Gedächtniszellen sofort neue Antikörper bilden. Die Immunreaktion
erfolgt dann viel schneller als beim ersten Mal.
Virenvermehrung für lebenslangen
Schutz
Bei der Lebendimpfung werden besonders viele Antikörper produziert, die
die Immunabwehr unterstützenFür eine Aktiv-Impfung kann man Lebend- oder
Tot-Impfstoffe verwenden. Lebendimpfstoffe enthalten vermehrungsfähige
Erreger, die durch biotechnische Verfahren abgeschwächt wurden, so dass
sie die eigentliche Krankheit nicht mehr auslösen können. Nach der
Impfung vermehren sich die im Impfstoff enthaltenen Erreger im Körper
und erreichen so eine Konzentration, die eine besonders starke
Immunreaktion auslöst. Dieser Abwehrkampf prägt das Immunsystem
nachhaltig - entsprechend besteht der Impfschutz meist das ganze Leben.
Bekanntestes Beispiel für Lebendimpfung ist die kombinierte Impfung
gegen Mumps, Masern und Röteln (auch MMR-Impfung genannt). Alle drei
Impfstoffe –hier sind es abgeschwächte Viren- kommen gleichzeitig in den
Körper. Geimpft wird meist zweimal innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes. Dass die Mumps, Masern, Röteln-Impfung zweimal gegeben wird,
liegt daran, dass etwa 15 Prozent der Kinder auf die erste Impfung nicht
reagieren. Daher impft man alle Kinder zweimal, um einen möglichst
umfassenden Impfschutz zu erreichen.
Regelmäßig auffrischen
Bei der Tot-Impfung entstehen nur wenige Gedächtniszellen, die den lang
anhaltenden Impfschutz garantierenTot-Impfungen bestehen aus komplett
abgetöteten Erregern oder sogar nur bestimmten wichtigen Bruchstücken
der Viren oder Bakterien. Die dreifache Impfung gegen Tetanus,
Keuchhusten (Pertussis) und Diphtherie (DPT-Impfung) ist so ein
Beispiel. Das Immunsystem reagiert ganz ähnlich wie bei der
Lebendimpfung, aber die Reaktion ist deutlich schwächer: Da sich die im
Impfstoff enthaltenen Erreger nicht vermehren können, müssen weit
weniger Fremdlinge vernichtet werden. Es werden weniger Antikörper und
Gedächtniszellen gebildet. Damit jedoch bei einer echten Infektion genug
Antikörper und Gedächtniszellen vorhanden sind, muss die DPT-Impfung
innerhalb kurzer Zeit mehrfach gegeben und regelmäßig aufgefrischt
werden, um den Impfschutz lebenslang zu behalten.
Passive Impfung - die Pille danach
Antikörper sind Eiweiße, die ganz speziell auf verschiedene
Eindringlinge zugeschnitten sind und so die Immunabwehr
unterstützenNeben diesen Aktiv-Impfungen; bei denen das Immunsystem
aktiv etwas gegen den Impfstoff tun muss, gibt es noch die
Passiv-Impfungen. Bei diesen Impfungen verhält es sich ein bisschen wie
mit „der Pille danach“: Man kann noch impfen, wenn der Körper schon
infiziert ist, und gibt mit der Impfspritze nur die Antikörper. Die
Passivimpfung spielt vor allem bei Tetanus (Wundstarrkrampf) oder bei
der Tollwut eine Rolle. Man kann noch impfen, wenn der Mensch sich schon
verletzt hat oder von einem kranken Tier gebissen wurde, die Erreger
also schon im Körper sind. Notwendig ist dieses Vorgehen bei Tetanus vor
allem deshalb, weil viele die Auffrischimpfungen nicht regelmäßig
vornehmen und somit keinen ausreichenden Impfschutz haben.
Bei der Passiv-Impfung entstehen keine Gedächtniszellen, der Impfschutz
ist daher nur vorübergehend. Meist werden deshalb gleich zwei Spritzen
gegeben: die Passiv-Impfung mit den Antikörpern, um eventuell schon im
Körper vorhandene Erreger abzuwehren und die Aktiv-Impfung, um einen
langen Impfschutz zu erreichen.
Die Impfung gegen Grippeviren
Im Volksmund wird die Bezeichnung Grippe
häufig für einen grippalen Infekt oder eine Erkältung benutzt. Doch
dabei handelt es sich um verschiedene, in der Regel harmlos verlaufende
Viruserkrankungen. Die echte Grippe, die Influenza, ist eine durch den
Influenzavirus A oder B ausgelöste Infektionskrankheit. Von ihr geht
wirkliche Gefahr aus – denn sie kann tödlich sein. Jedes Jahr sterben in
Deutschland Tausende an den Folgen einer Grippe. Vor allem alte, kranke
und schwache Menschen. Besonders gefährlich wird es, wenn große Teile
der Bevölkerung betroffen sind und sich eine Epidemie oder weltweite
Grippewelle entwickelt. So war es 1918, als die so genannte „spanische
Grippe“ nach Schätzungen bis zu 50 Millionen Todesopfer auf der ganzen
Welt forderte.
Invasion der Grippeviren
Fängt man sich einen Grippevirus ein, merkt man dies zunächst nicht. Die
Viren kommen meist über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund –
Tausende von ihnen, die sich in den winzigen, ausgehusteten oder
ausgeniesten Tröpfchen kranker Mitmenschen befinden. Deshalb heißt
dieser Übertragungsweg auch Tröpfcheninfektion. Sind die Viren erst
einmal bis tief in die Bronchien gelangt, können sie dort ihr
zerstörerisches Werk beginnen. Normalerweise sind die Lungenzellen durch
eine Schleimschicht geschützt. Auf ihr bleiben die meisten Fremdkörper
und Erreger kleben. Flimmerhärchen transportieren den Schleim mit dem
unerwünschten Ballast dann wieder nach außen Richtung Rachen. Aber das
Grippevirus löst mit einem Enzym den schützenden Schleim auf und legt
damit die Zellen frei. So kann es ungehindert eindringen. In der Zelle
vermehrt es sich explosionsartig. Schon nach wenigen Stunden verlassen
unzählige neue Viren die befallene Zelle, die dadurch abstirbt.
Das Virus – ein Meister der Wandlung
Fast jedes Jahr schwappt eine Grippewelle durch Deutschland. Ihre
Heftigkeit hängt unter anderem davon ab, welche Varianten des
Grippevirus unterwegs sind. Denn: Manchmal kommen die Viren in nur wenig
veränderter Gestalt – dann sind viele Menschen gegen die neue Infektion
immun und überstehen die Grippewelle unbeschadet. Wenn aber eine
Variante im Umlauf ist, die sich stärker von ihren Vorgängern
unterscheidet, dann werden besonders viele Menschen krank. Grippeviren
verändern nämlich ständig ihre Gestalt, indem sie ihr Erbgut variieren.
Dazu benutzen sie zwei Strategien – eine kontinuierliche Veränderung,
auch Drift genannt, oder eine sprunghafte Veränderung, Shift genannt. So
gelingt es den Viren immer wieder, große Epidemien auszulösen – weil die
Menschen einfach nicht gegen einen Angriff veränderter Viren gerüstet
sind.
Impfstoffe: immer einen Schritt hinterher
Eier brüten den Grundstoff für die Impfung aus Im Herbst kommen die
Warnungen der Mediziner und Ärzte, dass nur rechtzeitiges Impfen vor
einer Grippe-Infektion schützt. Eine Impfung empfehlen sie vor allem
chronisch Kranken und alten Menschen. Wegen der ständigen Verwandlung
der Viren ist es aber schwer, einen wirksamen Impfstoff zu produzieren.
Zwar wird jedes Jahr ein neuer, aktueller Grippe-Impfstoff
zusammengesetzt. Trotzdem hinkt er dem gewandelten Virus immer einen
Schritt hinterher: Um dem Virus aber möglichst nahe zu kommen, gibt die
Weltgesundheitsorganisation WHO jedes Jahr drei Virus-Stämme vor, die in
den jährlich neu zu produzierenden Impfstoff müssen. Die WHO orientiert
sich an den Grippeviren, die in der vorangegangenen Saison am häufigsten
zirkulierten. Die Experten beobachten dafür laufend die Entwicklung in
Asien. Denn dort entstehen immer wieder neue Grippeviren. Für die
Impfstoffproduktion wird auf diese Weise jedes Jahr ein neues, so
genanntes „Saatvirus“ kreiert und an die Pharmahersteller verschickt.
Dieses „Saatvirus“ dient als Vorlage für die Grippe-Impfstoffproduktion.
Masern
gefährliche
Kinderkrankheit
Im Jahr 2006 gab es nach Auskunft des
Robert-Koch-Instituts in Deutschland 2.307 Maserninfektionen. Über die
Hälfte davon, nämlich 1.749 in Nordrhein-Westfalen. Allein die Stadt
Duisburg hatte 614 Fälle, es war eine regelrechte Epidemie. Die
Gesamtschule Duisburg-Süd war besonders betroffen: Im April 2006 bekamen
einige Schüler die Masern, schnell infizierten sich Dutzende von
Jugendlichen. Etliche hatten über Wochen hinweg mit einem schweren
Verlauf zu kämpfen. Neben dem fleckigen Ausschlag machten ihnen großes
allgemeines Unwohlsein und hohes Fieber zu schaffen. Experten des Robert
Koch-Instituts untersuchten, warum es zu dem Ausbruch gekommen war.
Ergebnis: Ganze Jahrgänge waren nicht oder nur unzureichend geimpft. Zum
Glück überstanden alle Jugendlichen die Epidemie.
Säuglinge sind der Gefahr schutzlos ausgeliefert
Aufnahmen vom Gehirn des kleinen Joel. Der Arzt zeigt die schweren
Entzündungsherde Anders war das bei Säuglingen, die sich ebenfalls in
Duisburg ansteckten. Bei sehr kleinen Kindern ist die
Blut-Hirn-Schranke, die natürliche Schutzbarriere zwischen Gehirn und
Blutkreislauf, noch nicht ausgereift und so kann es leicht passieren,
dass die gefährlichen Masernviren ins Gehirn vordringen. Dort führen sie
zu einer schweren Entzündung, die bei Babys häufig tödlich verläuft - so
wie bei dem kleinen Joel im Film. Er steckte sich während des Duisburger
Masernausbruchs wahrscheinlich in der Familie an. Nach kurzer Zeit
kündigten epileptische Anfälle an, dass sein Gehirn geschädigt war. Es
ging ihm immer schlechter, wahrscheinlich konnte er zuletzt weder sehen
noch hören. Auch sein Immunsystem war dramatisch geschwächt. Im April
2007 starb Joel an den Folgen der Maserninfektion. Eine Impfung kam für
ihn nicht in Frage – erst ab dem Alter von 11 Monaten kann man Kinder
gegen Masern impfen. Gerade Säuglinge sind deshalb darauf angewiesen,
dass Menschen in ihrer Umgebung einen kompletten Impfschutz haben, so
dass sie die ungeschützten Kinder nicht anstecken.
Ausbruch erst nach Jahren
Erst seit relativ kurzer Zeit ist bekannt, dass es bei den Masern auch
zu einer Spätfolgeerkrankung kommen kann, die erst Jahre nach der
eigentlichen Infektion ausbricht. Es handelt sich dabei um eine
besonders schwere Form einer Gehirnentzündung (SSPE: Subakute
sklerotisierende Panenzephalitis). Auch in diesem Fall dringen die
Masernviren bei Säuglingen und Kleinkinder bis in das Gehirn vor. Das
Tückische ist, dass sie dort mehrere Jahre unbemerkt ruhen können. Erst
nach vier bis zehn Jahren werden dann erste Symptome bemerkbar. Der
neunjährige Micha hatte sich als Säugling mit Masern angesteckt,
entwickelte sich danach jedoch bis zu seinem fünften Lebensjahr ganz
normal. Die Krankheit war sozusagen eingeschlafen. Doch später brach die
Gehirnentzündung aus. Heute sitzt Micha, der früher ein sportlicher,
lebensfroher Junge war, im Rollstuhl. Wie lange er noch leben wird, ist
ungewisse, da sich die fortlaufende Schädigung des Gehirns auf alle
seine wichtigen Körperfunktionen auswirkt – die Spätform der
Gehirnentzündung SSPE ist nicht heilbar.
Bösartige Masern-Variante bleibt oft unentdeckt
Micha, 9 Jahre, kann nicht mehr laufen. Bei ihm brach die Variante SSPE
4 Jahre nach der Maserninfektion aus Aktuell sind in der Bundesrepublik
14 Fälle von SSPE bekannt. Doch wie viel Spätinfektionen es wirklich
gibt ist unklar. Denn das Ausmaß dieser schlimmen Folge der
Maserninfektion, war lange Zeit nicht bekannt, oftmals wurden
Fehldiagnosen gestellt. Noch gibt es für SSPE keine Meldepflicht. Bisher
ging man davon aus, dass es unter einer Million Masernpatienten ein bis
zwei SSPE-Fälle gibt. Neue Untersuchungen aus England und den USA
sprechen jedoch für ein Verhältnis von 1:10.000 bei Kindern, die sich
nach dem ersten Lebensjahr mit dem Virus angesteckt haben. Bei
Säuglingen unter einem Jahr geht man mittlerweile schon von einem
Verhältnis von 1:5000 aus. Da die Hirnentzündung früher oft nicht als
Spätfolge der Masern erkannt wurde, hat man sie der Krankheit auch nicht
zugeordnet. Dank verbesserter diagnostischer Methoden muss man davon
ausgehen, dass die Zahlen in Zukunft noch weiter nach oben korrigiert
werden müssen.
Heute gibt es dank Hirnwasseruntersuchung gute Nachweismöglichkeiten,
die eine Maserninfektion als Ursache deutlich machen.
| Tabelle 1:
Impfungen für Erwachsene |
| Impfung gegen |
Impfstoff |
Indikation |
Auffrischimpfung |
| Cholera |
1 Dosis einer
oralen Lebendvakzine |
Option für Reisende
in Endemiegebiete, sinnvoll für Hilfspersonen bei Katastrophen
u.ä. |
nach 6 Mo. |
| Diphtherie &
Tetanus |
1 Dosis einer
kombinierten Vakzine mit reduzierter Diphtherie-Komponente |
Nach korrekter
Grundimmunisierung nur Auffrischimpfung (bei
Tetanus-verdächtiger Verletzung schon nach 5 J.) |
nach 10 J. |
|
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) |
3 Dosen einer
Totvirusvakzine (Monate 0, 1, 9-12) |
Option für
Personen, die sich in bekannten Endemiegebie- ten häufig ins
Freie (besonders in den Wald) begeben |
nach 3 J.. |
| Gelbfieber |
1 Dosis einer
parenteralen Lebendvakzine |
Sinnvoll (z.T.
obligatorisch) für Reisende in Endemiegebiete |
nach 10 J. |
| Hepatitis A |
1 Dosis einer
parenteralen Totvirusvakzine |
Option für Reisende
in Endemiegebiete und spezielle Risikopersonen |
nach 6-12 Mo, |
| Hepatitis B
(Basisimmunisierung) |
3 Dosen einer
parenteralen Subunit-Vakzine (Monate 0, 1, 6) |
Nicht-geimpfte
Erwachsene: sinnvoll bei Risikopersonen (siehe Text) |
- |
| Influenza |
1 Dosis einer
parenteralen Totvirusvakzine |
Sinnvoll für
Personen über 65 und spezielle Risikopersonen |
nach 1 J. |
| Masern-Mumps-Röteln
(MMR) |
1 Dosis einer
parenteralen kombinierten Lebendvirusvakzine |
Nach korrekter
Grundimmunisierung keine Nachimpfung notwendig; nichtgeimpfte
Frauen vor der Schwangerschaft! |
- |
| Meningokokken |
1 Dosis einer
parenteralen Vakzine |
Option in
speziellen Fällen (siehe Text) |
nach 2-3 J. |
| Pneumokokken |
1 Dosis einer
polyvalenten parenteralen Vakzine |
Option bei Personen
über 65, sinnvoll , bei Asplenie oder speziellen Fällen) |
nach 4-5 J. |
| Poliomyelitis |
1 Dosis einer
oralen Lebendvkzine |
Nach korrekter
Grundimmunisierung Auffrischimpfung nur bei Exposition sinnvoll
(Auslandreisen) |
nach 10 J. |
| Tetanus |
siehe Diphtherie &
Tetanus |
|
|
| Tollwut |
Präexpositionell: 3
Dosen einer paren- teralen Totvirusvakzine (Tage 0, 7, 21-28) |
Präexpositionell
sinnvoll für speziell gefährdete Personen Postexpositionell:
Siehe Text! |
nach 1-2 J. |
| Tuberkulose |
1 intrakutane Dosis
des BCG-Impfstoffs |
Option in
speziellen Fällen |
- |
| Typhus |
3 Dosen einer
oralen Lebendvakzine in 5 Tagen |
Option für Reisende
in Endemiegebiete |
nach 3 J. |
| Varizella/Zoster |
1 Dosis einer
parenteralen Lebendvakzine |
Sinnvoll für
bestimmte Risikopersonen und solche, die in ihrer nahen Umgebung
leben (siehe Text) |
|