Impfschutz  
 

Schutz von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und ehrenamtlichen Einsatzkräften von Rettungsdiensten vor Infektionsgefährdungen

Schutzimpfungen  ( Freistaat Thüringen )

 

 

Bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Infektionsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sind folgende Bestimmungen zu beachten. Sie finden auch beim Einsatz von anderen ehrenamtlichen Einsatzkräften, insbesondere von ehrenamtlichen Rettungssanitätern des Deutschen Roten Kreuzes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, der Johanniter u. a. Anwendung.

 

Allgemeines


Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen gegen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe (Infektionserreger).

Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung muss es Ziel sein, für alle im Feuerwehrdienst Tätigen und vergleichbaren Einsatzkräften im Rettungsdienst, einschließlich der ehrenamtlichen Angehörigen, einheitliche Standards zu gewährleisten. Unterschiedliche Standards sind weder den Betroffenen vermittelbar, noch von den Trägern der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten zu verantworten.



Rechtliche Grundlagen für die Verpflichtung

Aufgabenträger für den Brandschutz und allgemeine Hilfeleistungen sind gemäß § 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThBKG) die Gemeinden. Die Gemeinden haben nach § 35 ThBKG die Sach- und Personalkosten zu tragen.

Berufsfeuerwehrleute, hauptamtliche Angehörige der Werkfeuerwehren sowie hauptamtliche Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren und von Rettungs-diensten fallen unter den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV). Gemäß § 5 ArbSchG in Verbindung mit §§ 7 und 8 BioStoffV hat der Arbeitgeber für die Tätigkeit der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich biologischer Arbeitsstoffe durchzuführen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, wie Vorsorgeuntersuchungen und das Angebot von Schutzimpfungen, festzulegen.

Ehrenamtlich Tätige sind Versicherte im Sinne von § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII). Für sie finden somit die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere „Allgemeine Vorschriften“ GUV 0.1 (neu GUV-V A1), „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ GUV 0.6 (neu GUV-V A4) Anwendung, die inhaltlich im Wesentlichen mit den Regelungen des §§ 4 bis 14 ArbSchG übereinstimmen. Aus der GUV 0.1 ergibt sich die Verpflichtung für den Unternehmer, notwendige Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen und dabei allgemeine anerkannten Regelungen der Arbeitsmedizin und Technik einzuhalten. Gemäß GUV 0.6 hat der Unternehmer auf der Grundlage der entsprechenden Gefährdungsermittlung erforderliche Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen und Vorsorgeimpfungen gegen spezielle Infektionsgefahren anzubieten. Ergänzend wird auf die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ GUV 7.13 (neu GUV-V C53) hingewiesen, deren Bestimmungen in §§ 17 ff Präventionscharakter haben.

 

Gefährdungsbeurteilung
 

Grundsätzlich besteht das Bedürfnis, die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten von Arbeitnehmern, Beamten sowie ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und Rettungskräften einheitlich vorzunehmen und u. a. die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionsgefährdung zu veranlassen. Dort, wo die Beurteilung der Gefährdung ein Infektionsrisiko ergeben hat, sind Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und die entsprechenden Schutzimpfungen anzubieten.

Bei der Bergung von Verletzten, bei der Erstversorgung von Unfallopfern, der Durchführung lebensrettender und -erhaltender Maßnahmen oder der Reinigung und Desinfektion der Einsatzfahrzeuge und -gerätschaften handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen der Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Materialien mit einer möglichen Infektionsgefährdung nicht auszuschließen ist und auch durch die persönliche Schutzkleidung (z. B. Schutzhelm mit Visier, Schutzhandschuhe, Feuerwehrsicherheitsschuhe, Überjacke etc., die aus Unfallschutzgründen grundsätzlich für jeden Feuerwehreinsatz erforderlich sind) nicht verhindert werden kann. Damit besteht eine Exposition gegenüber verschiedenen Krankheitserregern in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des zu bergenden oder zu rettenden Menschen. Körperausscheidungen und Körperflüssigkeiten sind als potentiell infektiöses Material zu beurteilen, unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall die tatsächliche Belastung mit Krankheitserregern bekannt ist.

Werden Einsatzkräfte überwiegend im Rettungsdienst oder als Ersthelfer mit Maßnahmen wie z. B. der Rettung aus verunfallten Fahrzeugen bzw. der Ersten Hilfe eingesetzt, besteht aufgrund einer Verletzungsgefahr und der Möglichkeit von Blutkontakten insbesondere ein erhöhtes Risiko einer Hepatitis B-Infektion. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bergungs- und Rettungstätigkeiten durch Angehörige der Feuerwehren unter zum Teil extremen körperlichen Einsatz, hohem psychischen Druck und dadurch bedingt unter einem erhöhten Verletzungsrisiko durchgeführt werden müssen.



Schutz vor Hepatitis B-Infektion

Eine berufliche Exposition mit Hepatitis B-Viren kann bei allen Tätigkeiten mit direktem oder indirektem Kontakt zu menschlichem Blut, Blutbestandteilen und zu anderen Körperflüssigkeiten oder Geweben angenommen werden.

Exakte Zahlen über die mittlere Durchseuchung der deutschen Bevölkerung mit Hepatitis B liegen nicht vor. Vorliegende Schätzungen gehen davon aus, dass 0,5 bis 1 % der Bevölkerung Träger des Hepatitis B-Virus ist und sich in Deutschland jährlich etwa 50.000 Menschen infizieren. Bereits kleinste Mengen der infektiösen Körperflüssigkeit können eine Hepatitis B-Infektion verursachen, die eine langwierige und kostenintensive Behandlung der Krankheit erfordert, aber auch zum Tode führen kann.
Untersuchungen bezüglich der Hepatitis B-Prävalenz von Feuerwehrleuten, die als Rettungssanitäter tätig waren, ergaben beispielsweise eine bis zu 5-fache höhere Durchseuchung als in der Normalbevölkerung.

Welche Feuerwehreinsatzkräfte letztendlich die o. g. Kriterien erfüllen, hat die Gemeinde bzw. Träger des Rettungsdienstes eigenverantwortlich aufgrund der jeweils konkreten örtlichen Verhältnisse festzulegen (z. B. anhand der Zahl der Einsätze aufgrund der Einsatzstatistik und der Häufigkeit der Kontakte mit Verletzten bzw. dem Vorhandensein eines Rüstwagens oder einer besonderen Ausstattung für Technische Hilfeleistung). Für die Kosten der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und der Impfprophylaxe von Feuerwehrangehörigen müssen gemäß § 35 ThBKG die Kommunen bzw. Träger der Rettungsdienste bei anderen Einsatzkräften aufkommen.



Vorsorgeuntersuchungen

Besteht im Ergebnis der Gefährdungseinschätzung ein erhöhtes Infektionsrisiko, ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 15 Abs. 1 Satz 1 und Anhang IV der BioStoffV bzw. gemäß § 3 in Verbindung mit der Anlage 1 der GUV 0.6 sowie nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 vorgeschrieben. Dies bedeutet konkret, dass die Gemeinde diesen Personenkreis vor Aufnahme der Tätigkeit durch einen ermächtigten Arzt arbeitsmedizinisch untersuchen und beraten lassen muss. Diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind in regel-mäßigen Abständen zu wiederholen und auch am Ende der Beschäftigung (z. B. beim Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst) anzubieten.

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß BioStoffV bzw. G 42 sollte zur Erhöhung der Akzeptanz und Effizienz zusammen mit anderen Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere nach G 26 „Atemschutzgeräte“ durchgeführt werden.



Impfprophylaxe

Außerdem kann sich für die Gemeinde bzw. den Träger die Verpflichtung ergeben, den gefährdeten Einsatzkräften eine Hepatitis B-Schutzimpfung anzubieten. Die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die regelmäßig im „Epidemiologischen Bulletin“ bekannt gegeben werden, sind dabei zu Grunde zu legen. Die STIKO empfiehlt die Hepatitis B-Impfung, wenn eine Gefährdung durch Blutkontakt mit möglicherweise infizierten Personen besteht, insbesondere ausdrücklich für betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer sowie Mitarbeiter von Rettungsdiensten. Auch vom Arbeitskreis des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik „Biologische Arbeitsstoffe / Gentechnik“ wird die berufliche Exposition der Bediensteten der Freiwilligen Feuerwehr und anderer Rettungskräfte entsprechenden dem individuellen Einsatzgeschehen bestätigt.

Eine Verpflichtung der Angehörigen der Feuerwehren und Rettungsdiensten, sich impfen zu lassen, besteht nicht. Wichtig ist eine ausführliche Aufklärung über Nutzen und Risiken der Impfung. Die entsprechenden Impfstoffe sind sehr gut verträglich. Für einen vollständigen Schutz sind drei Impfungen nötig. Grundsätzlich kann nach einer abgeschlossenen aktiven Hepatitis B-Schutzimpfung mit einer ca. 10-jährigen Immunität gerechnet werden. Bei zu geringer Antikörperbildung muss ggf. die Schutzimpfung wiederholt bzw. bei einem Absinken des Antikörperspiegels die Impfung vorzeitig aufgefrischt werden. Deshalb ist es wichtig, dass neben der jeweiligen Impfung auch die jeweilige Titer-Kontrolle durchgeführt wird. Die Dokumentation der Immunisierung erfolgt über den jeweiligen Impfarzt.

Die Vorsorge durch Schutzimpfungen rechtfertigt allerdings nicht, auf die übrigen Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Körperschutzmitteln, die Beachtung von organisatorischen und Verhaltensregelungen, die Durchführung von Hygienemaßnahmen u. Ä. zu verzichten.



Schutzimpfung für Jugendliche

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für Schutzimpfung gegen Hepatitis B für Kinder und Jugendliche im Rahmen der allgemeinen lmpfvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher wird dringend empfohlen, dass die unter 18-Jährigen Mitglieder von Jugendfeuerwehren sowie Rettungsdiensten und deren Personensorgeberechtigte in geeigneter Weise, z. B. durch den Jugendfeuerwehrwart, über diese Möglichkeit der allgemeinen Impfvorsorge aufgeklärt und dafür motiviert werden. Langfristig wird eine rechtzeitige Impfprophylaxe gegen Hepatitis B bei Jugendlichen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zur Kosteneinsparungen bei den Kommunen und Trägern beitragen.
 


Hepatitis A

Bei Einsätzen in Überschwemmungsgebieten, bei denen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und andere Hilfskräfte an Bergungs- und Aufräumarbeiten sowie beim Auspumpen fäkalienbelasteter Abwässer aus Kellern und Gebäudeteilen beteiligt sind, kann das Risiko, mit Krankheitserregern wie Hepatitis A direkt in Berührung zu kommen, stark erhöht sein. Diese Tätigkeiten sind mit den in der STIKO Empfehlung ausgewiesenen infektionsgefährdenden Tätigkeiten für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter hinsichtlich Hepatitis A vergleichbar.

Zur Vorsorge einer Infektion beim Einsatz der Hilfskräfte in Überschwemmungsgebieten ist eine prophylaktische Impfung gegen Hepatitis A empfehlenswert. Zumindest ein Teil der Einsatzkräfte sollte einen ausreichenden Infektionsschutz besitzen. Die allgemeinen Empfehlungen zur Hepatitis B-Impfung finden sinngemäß Anwendung.

Bei vor 1950 Geborenen empfiehlt sich eine Feststellung der Immunitätslage, da oftmals auf Grund einer bereits durchgemachten Infektion bereits ein Schutz besteht. Um die Impfkosten zu reduzieren, kann die Hepatitis A-Impfung bei entsprechender Indikation mit der Hepatitis B-Impfung kombiniert werden.

Darüber hinaus sind allgemeine Schutzmaßnahmen der persönlichen Hygiene, vor allem durch strikte Händehygiene und -desinfektion, Speise- und Rauchverbot während der Aufräumarbeiten, Sorgfalt beim Verzehr von Lebensmitteln und dem Trinkwasser, der Verwendung von Körperschutzmitteln, gründliche Säuberung aller verunreinigter Gerätschaften und Textilien usw. erforderlich.
 


Tetanus

Die Tetanus-Impfung ist gemäß der STIKO-Empfehlung eine Standardimpfung, die für alle Erwachsenen empfohlen wird und in der Regel in Kombination mit der Impfung gegen Diphtherie erfolgt. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.



 

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Aktiv-Impfung: Sparringspartner für die Abwehrzellen


Bei der aktiven Impfung ist der Impfstoff so etwas wie ein Sparringspartner beim Boxen: Er trainiert den Körper für den Ernstfall. Der Aktiv-Impfstoff besteht aus Erregern oder Teilen der Erreger, die aber nicht mehr infektiös sind. Bei einer aktiven Impfung passiert im Immunsystem daher fast dasselbe wie bei einer echten Infektion, nur bricht die eigentliche Krankheit nicht aus:

Zunächst rücken Fresszellen aus, die einen Teil der Erreger vernichten. Und sie Fresszellen aktivieren andere Abwehrzellen, die Antikörper produzieren – das sind weitere Abwehrstoffe, die speziell auf den Eindringling zugeschnitten sind. Die Antikörper setzen die Erreger fest, die Fresszellen können die verklumpten Zellen so sehr viel effektiver vernichten. Zeitgleich werden so genannte Gedächtniszellen gebildet. Sie bleiben ein Leben lang im Körper und sind bei erneutem Kontakt mit dem Erreger jederzeit einsatzbereit– das Gedächtnis des Immunsystems. Gelangen bekannte Erreger in den Körper, können diese speziellen Gedächtniszellen sofort neue Antikörper bilden. Die Immunreaktion erfolgt dann viel schneller als beim ersten Mal.

 

Virenvermehrung für lebenslangen Schutz

Bei der Lebendimpfung werden besonders viele Antikörper produziert, die die Immunabwehr unterstützenFür eine Aktiv-Impfung kann man Lebend- oder Tot-Impfstoffe verwenden. Lebendimpfstoffe enthalten vermehrungsfähige Erreger, die durch biotechnische Verfahren abgeschwächt wurden, so dass sie die eigentliche Krankheit nicht mehr auslösen können. Nach der Impfung vermehren sich die im Impfstoff enthaltenen Erreger im Körper und erreichen so eine Konzentration, die eine besonders starke Immunreaktion auslöst. Dieser Abwehrkampf prägt das Immunsystem nachhaltig - entsprechend besteht der Impfschutz meist das ganze Leben. Bekanntestes Beispiel für Lebendimpfung ist die kombinierte Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln (auch MMR-Impfung genannt). Alle drei Impfstoffe –hier sind es abgeschwächte Viren- kommen gleichzeitig in den Körper. Geimpft wird meist zweimal innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dass die Mumps, Masern, Röteln-Impfung zweimal gegeben wird, liegt daran, dass etwa 15 Prozent der Kinder auf die erste Impfung nicht reagieren. Daher impft man alle Kinder zweimal, um einen möglichst umfassenden Impfschutz zu erreichen.


Regelmäßig auffrischen

Bei der Tot-Impfung entstehen nur wenige Gedächtniszellen, die den lang anhaltenden Impfschutz garantierenTot-Impfungen bestehen aus komplett abgetöteten Erregern oder sogar nur bestimmten wichtigen Bruchstücken der Viren oder Bakterien. Die dreifache Impfung gegen Tetanus, Keuchhusten (Pertussis) und Diphtherie (DPT-Impfung) ist so ein Beispiel. Das Immunsystem reagiert ganz ähnlich wie bei der Lebendimpfung, aber die Reaktion ist deutlich schwächer: Da sich die im Impfstoff enthaltenen Erreger nicht vermehren können, müssen weit weniger Fremdlinge vernichtet werden. Es werden weniger Antikörper und Gedächtniszellen gebildet. Damit jedoch bei einer echten Infektion genug Antikörper und Gedächtniszellen vorhanden sind, muss die DPT-Impfung innerhalb kurzer Zeit mehrfach gegeben und regelmäßig aufgefrischt werden, um den Impfschutz lebenslang zu behalten.


Passive Impfung - die Pille danach

Antikörper sind Eiweiße, die ganz speziell auf verschiedene Eindringlinge zugeschnitten sind und so die Immunabwehr unterstützenNeben diesen Aktiv-Impfungen; bei denen das Immunsystem aktiv etwas gegen den Impfstoff tun muss, gibt es noch die Passiv-Impfungen. Bei diesen Impfungen verhält es sich ein bisschen wie mit „der Pille danach“: Man kann noch impfen, wenn der Körper schon infiziert ist, und gibt mit der Impfspritze nur die Antikörper. Die Passivimpfung spielt vor allem bei Tetanus (Wundstarrkrampf) oder bei der Tollwut eine Rolle. Man kann noch impfen, wenn der Mensch sich schon verletzt hat oder von einem kranken Tier gebissen wurde, die Erreger also schon im Körper sind. Notwendig ist dieses Vorgehen bei Tetanus vor allem deshalb, weil viele die Auffrischimpfungen nicht regelmäßig vornehmen und somit keinen ausreichenden Impfschutz haben.

Bei der Passiv-Impfung entstehen keine Gedächtniszellen, der Impfschutz ist daher nur vorübergehend. Meist werden deshalb gleich zwei Spritzen gegeben: die Passiv-Impfung mit den Antikörpern, um eventuell schon im Körper vorhandene Erreger abzuwehren und die Aktiv-Impfung, um einen langen Impfschutz zu erreichen.

 

Die Impfung gegen Grippeviren
 

Im Volksmund wird die Bezeichnung Grippe häufig für einen grippalen Infekt oder eine Erkältung benutzt. Doch dabei handelt es sich um verschiedene, in der Regel harmlos verlaufende Viruserkrankungen. Die echte Grippe, die Influenza, ist eine durch den Influenzavirus A oder B ausgelöste Infektionskrankheit. Von ihr geht wirkliche Gefahr aus – denn sie kann tödlich sein. Jedes Jahr sterben in Deutschland Tausende an den Folgen einer Grippe. Vor allem alte, kranke und schwache Menschen. Besonders gefährlich wird es, wenn große Teile der Bevölkerung betroffen sind und sich eine Epidemie oder weltweite Grippewelle entwickelt. So war es 1918, als die so genannte „spanische Grippe“ nach Schätzungen bis zu 50 Millionen Todesopfer auf der ganzen Welt forderte.


Invasion der Grippeviren


Fängt man sich einen Grippevirus ein, merkt man dies zunächst nicht. Die Viren kommen meist über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund – Tausende von ihnen, die sich in den winzigen, ausgehusteten oder ausgeniesten Tröpfchen kranker Mitmenschen befinden. Deshalb heißt dieser Übertragungsweg auch Tröpfcheninfektion. Sind die Viren erst einmal bis tief in die Bronchien gelangt, können sie dort ihr zerstörerisches Werk beginnen. Normalerweise sind die Lungenzellen durch eine Schleimschicht geschützt. Auf ihr bleiben die meisten Fremdkörper und Erreger kleben. Flimmerhärchen transportieren den Schleim mit dem unerwünschten Ballast dann wieder nach außen Richtung Rachen. Aber das Grippevirus löst mit einem Enzym den schützenden Schleim auf und legt damit die Zellen frei. So kann es ungehindert eindringen. In der Zelle vermehrt es sich explosionsartig. Schon nach wenigen Stunden verlassen unzählige neue Viren die befallene Zelle, die dadurch abstirbt.


Das Virus – ein Meister der Wandlung


Fast jedes Jahr schwappt eine Grippewelle durch Deutschland. Ihre Heftigkeit hängt unter anderem davon ab, welche Varianten des Grippevirus unterwegs sind. Denn: Manchmal kommen die Viren in nur wenig veränderter Gestalt – dann sind viele Menschen gegen die neue Infektion immun und überstehen die Grippewelle unbeschadet. Wenn aber eine Variante im Umlauf ist, die sich stärker von ihren Vorgängern unterscheidet, dann werden besonders viele Menschen krank. Grippeviren verändern nämlich ständig ihre Gestalt, indem sie ihr Erbgut variieren. Dazu benutzen sie zwei Strategien – eine kontinuierliche Veränderung, auch Drift genannt, oder eine sprunghafte Veränderung, Shift genannt. So gelingt es den Viren immer wieder, große Epidemien auszulösen – weil die Menschen einfach nicht gegen einen Angriff veränderter Viren gerüstet sind.


Impfstoffe: immer einen Schritt hinterher

Eier brüten den Grundstoff für die Impfung aus Im Herbst kommen die Warnungen der Mediziner und Ärzte, dass nur rechtzeitiges Impfen vor einer Grippe-Infektion schützt. Eine Impfung empfehlen sie vor allem chronisch Kranken und alten Menschen. Wegen der ständigen Verwandlung der Viren ist es aber schwer, einen wirksamen Impfstoff zu produzieren. Zwar wird jedes Jahr ein neuer, aktueller Grippe-Impfstoff zusammengesetzt. Trotzdem hinkt er dem gewandelten Virus immer einen Schritt hinterher: Um dem Virus aber möglichst nahe zu kommen, gibt die Weltgesundheitsorganisation WHO jedes Jahr drei Virus-Stämme vor, die in den jährlich neu zu produzierenden Impfstoff müssen. Die WHO orientiert sich an den Grippeviren, die in der vorangegangenen Saison am häufigsten zirkulierten. Die Experten beobachten dafür laufend die Entwicklung in Asien. Denn dort entstehen immer wieder neue Grippeviren. Für die Impfstoffproduktion wird auf diese Weise jedes Jahr ein neues, so genanntes „Saatvirus“ kreiert und an die Pharmahersteller verschickt. Dieses „Saatvirus“ dient als Vorlage für die Grippe-Impfstoffproduktion.

 

 

Masern

gefährliche Kinderkrankheit

 

Im Jahr 2006 gab es nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts in Deutschland 2.307 Maserninfektionen. Über die Hälfte davon, nämlich 1.749 in Nordrhein-Westfalen. Allein die Stadt Duisburg hatte 614 Fälle, es war eine regelrechte Epidemie. Die Gesamtschule Duisburg-Süd war besonders betroffen: Im April 2006 bekamen einige Schüler die Masern, schnell infizierten sich Dutzende von Jugendlichen. Etliche hatten über Wochen hinweg mit einem schweren Verlauf zu kämpfen. Neben dem fleckigen Ausschlag machten ihnen großes allgemeines Unwohlsein und hohes Fieber zu schaffen. Experten des Robert Koch-Instituts untersuchten, warum es zu dem Ausbruch gekommen war. Ergebnis: Ganze Jahrgänge waren nicht oder nur unzureichend geimpft. Zum Glück überstanden alle Jugendlichen die Epidemie.


Säuglinge sind der Gefahr schutzlos ausgeliefert

Aufnahmen vom Gehirn des kleinen Joel. Der Arzt zeigt die schweren Entzündungsherde Anders war das bei Säuglingen, die sich ebenfalls in Duisburg ansteckten. Bei sehr kleinen Kindern ist die Blut-Hirn-Schranke, die natürliche Schutzbarriere zwischen Gehirn und Blutkreislauf, noch nicht ausgereift und so kann es leicht passieren, dass die gefährlichen Masernviren ins Gehirn vordringen. Dort führen sie zu einer schweren Entzündung, die bei Babys häufig tödlich verläuft - so wie bei dem kleinen Joel im Film. Er steckte sich während des Duisburger Masernausbruchs wahrscheinlich in der Familie an. Nach kurzer Zeit kündigten epileptische Anfälle an, dass sein Gehirn geschädigt war. Es ging ihm immer schlechter, wahrscheinlich konnte er zuletzt weder sehen noch hören. Auch sein Immunsystem war dramatisch geschwächt. Im April 2007 starb Joel an den Folgen der Maserninfektion. Eine Impfung kam für ihn nicht in Frage – erst ab dem Alter von 11 Monaten kann man Kinder gegen Masern impfen. Gerade Säuglinge sind deshalb darauf angewiesen, dass Menschen in ihrer Umgebung einen kompletten Impfschutz haben, so dass sie die ungeschützten Kinder nicht anstecken.


Ausbruch erst nach Jahren


Erst seit relativ kurzer Zeit ist bekannt, dass es bei den Masern auch zu einer Spätfolgeerkrankung kommen kann, die erst Jahre nach der eigentlichen Infektion ausbricht. Es handelt sich dabei um eine besonders schwere Form einer Gehirnentzündung (SSPE: Subakute sklerotisierende Panenzephalitis). Auch in diesem Fall dringen die Masernviren bei Säuglingen und Kleinkinder bis in das Gehirn vor. Das Tückische ist, dass sie dort mehrere Jahre unbemerkt ruhen können. Erst nach vier bis zehn Jahren werden dann erste Symptome bemerkbar. Der neunjährige Micha hatte sich als Säugling mit Masern angesteckt, entwickelte sich danach jedoch bis zu seinem fünften Lebensjahr ganz normal. Die Krankheit war sozusagen eingeschlafen. Doch später brach die Gehirnentzündung aus. Heute sitzt Micha, der früher ein sportlicher, lebensfroher Junge war, im Rollstuhl. Wie lange er noch leben wird, ist ungewisse, da sich die fortlaufende Schädigung des Gehirns auf alle seine wichtigen Körperfunktionen auswirkt – die Spätform der Gehirnentzündung SSPE ist nicht heilbar.


Bösartige Masern-Variante bleibt oft unentdeckt

Micha, 9 Jahre, kann nicht mehr laufen. Bei ihm brach die Variante SSPE 4 Jahre nach der Maserninfektion aus Aktuell sind in der Bundesrepublik 14 Fälle von SSPE bekannt. Doch wie viel Spätinfektionen es wirklich gibt ist unklar. Denn das Ausmaß dieser schlimmen Folge der Maserninfektion, war lange Zeit nicht bekannt, oftmals wurden Fehldiagnosen gestellt. Noch gibt es für SSPE keine Meldepflicht. Bisher ging man davon aus, dass es unter einer Million Masernpatienten ein bis zwei SSPE-Fälle gibt. Neue Untersuchungen aus England und den USA sprechen jedoch für ein Verhältnis von 1:10.000 bei Kindern, die sich nach dem ersten Lebensjahr mit dem Virus angesteckt haben. Bei Säuglingen unter einem Jahr geht man mittlerweile schon von einem Verhältnis von 1:5000 aus. Da die Hirnentzündung früher oft nicht als Spätfolge der Masern erkannt wurde, hat man sie der Krankheit auch nicht zugeordnet. Dank verbesserter diagnostischer Methoden muss man davon ausgehen, dass die Zahlen in Zukunft noch weiter nach oben korrigiert werden müssen.

Heute gibt es dank Hirnwasseruntersuchung gute Nachweismöglichkeiten, die eine Maserninfektion als Ursache deutlich machen.

 

 

Tabelle 1: Impfungen für Erwachsene
Impfung gegen Impfstoff Indikation Auffrischimpfung
Cholera 1 Dosis einer oralen Lebendvakzine Option für Reisende in Endemiegebiete, sinnvoll für Hilfspersonen bei Katastrophen u.ä. nach 6 Mo.
Diphtherie & Tetanus 1 Dosis einer kombinierten Vakzine mit reduzierter Diphtherie-Komponente Nach korrekter Grundimmunisierung nur Auffrischimpfung (bei Tetanus-verdächtiger Verletzung schon nach 5 J.) nach 10 J.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) 3 Dosen einer Totvirusvakzine (Monate 0, 1, 9-12) Option für Personen, die sich in bekannten Endemiegebie- ten häufig ins Freie (besonders in den Wald) begeben nach 3 J..
Gelbfieber 1 Dosis einer parenteralen Lebendvakzine Sinnvoll (z.T. obligatorisch) für Reisende in Endemiegebiete nach 10 J.
Hepatitis A 1 Dosis einer parenteralen Totvirusvakzine Option für Reisende in Endemiegebiete und spezielle Risikopersonen nach 6-12 Mo,
Hepatitis B (Basisimmunisierung) 3 Dosen einer parenteralen Subunit-Vakzine (Monate 0, 1, 6) Nicht-geimpfte Erwachsene: sinnvoll bei Risikopersonen (siehe Text) -
Influenza 1 Dosis einer parenteralen Totvirusvakzine Sinnvoll für Personen über 65 und spezielle Risikopersonen nach 1 J.
Masern-Mumps-Röteln (MMR) 1 Dosis einer parenteralen kombinierten Lebendvirusvakzine Nach korrekter Grundimmunisierung keine Nachimpfung notwendig; nichtgeimpfte Frauen vor der Schwangerschaft! -
Meningokokken 1 Dosis einer parenteralen Vakzine Option in speziellen Fällen (siehe Text) nach 2-3 J.
Pneumokokken 1 Dosis einer polyvalenten parenteralen Vakzine Option bei Personen über 65, sinnvoll , bei Asplenie oder speziellen Fällen) nach 4-5 J.
Poliomyelitis 1 Dosis einer oralen Lebendvkzine Nach korrekter Grundimmunisierung Auffrischimpfung nur bei Exposition sinnvoll (Auslandreisen) nach 10 J.
Tetanus siehe Diphtherie & Tetanus    
Tollwut Präexpositionell: 3 Dosen einer paren- teralen Totvirusvakzine (Tage 0, 7, 21-28) Präexpositionell sinnvoll für speziell gefährdete Personen Postexpositionell: Siehe Text! nach 1-2 J.
Tuberkulose 1 intrakutane Dosis des BCG-Impfstoffs Option in speziellen Fällen -
Typhus 3 Dosen einer oralen Lebendvakzine in 5 Tagen Option für Reisende in Endemiegebiete nach 3 J.
Varizella/Zoster 1 Dosis einer parenteralen Lebendvakzine Sinnvoll für bestimmte Risikopersonen und solche, die in ihrer nahen Umgebung leben (siehe Text)