Rauchmelder retten Leben                                                   

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Kabelbrände, überhitzte Elektrogeräte, zündelnde Kinder oder vergessene Bügeleisen, wer kennt denn schon alle Gefahrenquellen? Und wer könnte sie alle gleichzeitig im Auge behalten? "Das schaffen nur Qualitätsrauchmelder," erläutert Bernd Pawelke, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, "die kleinen Lebensretter erkennen Rauch im Frühstadium und warnen mit einem lauten Signalton, bevor der giftige Brandrauch lebensbedrohlich wird. Denn bereits drei Atemzüge Brandrauch können tödlich sein. Aus diesem Grund gilt: Früh gewarnt - Glück gehabt!"
 

Der Weg zu mehr Glück und Gesundheit

1. Heute Rauchmelder von guter Qualität kaufen
Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Die Feuerwehr empfiehlt VdS-anerkannte Rauchmelder nach der DIN EN 14604 Norm. Bei Wohnungen von über 130 qm und mehr als einem Stockwerk sollten Sie funkvernetzte Rauchmelder kaufen, die gleichzeitig melden, wenn an einem entlegenen Ort der Wohnung ein Feuer ausbricht.

2. Rauchmelder gleich installieren - an vielen Orten helfen die Heinzelmännchen
Nur an der Decke ordnungsgemäß montierte Rauchmelder können Leben retten. An vielen Orten helfen Feuerwehren und freiwillige Helfer bei der Installation

3. Den 13. jedes Monats zum Rauchmelder-Batterie-Testtag machen
Nur Rauchmelder mit Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren kaufen. Trotzdem monatlich kontrollieren und einmal nach jeder längeren Abwesenheit.

4. Heute Fluchtplan erstellen
Gleich heute einen Fluchtplan erstellen und mit allen Bewohnern üben.


 

Thüringer Landtag beschließt Rauchmelderpflicht      

 

Erfurt. In Thüringen gibt es künftig eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen. Das hat der Thüringer Landtag beschlossen. Der Thüringer Feuerwehr-Verband begrüßte die entsprechende Änderung der Thüringer Bauordnung. Damit werde eine Forderung des Verbandes - zumindest teilweise - endlich in die Realität umgesetzt, so Verbandschef Lars Oschmann. Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure müssen nun mit Rauchmeldern ausgerüstet werden.

 

 
 

Allerdings geht dem ThFV die neue Regelung nicht weit genug. Rauchmelder müssten dem Gesetz zu Folge nur in neue Wohnungen und Häuser eingebaut werden. Damit gebe es gerade im kritischen Bereich der Altbauten keine Pflicht, Rauchmelder einzubauen. Oschmann appellierte deshalb an Wohnungsbesitzer und Mieter, die Geräte freiwillig zu installieren. Rauchmelder könnten Lebend retten! Jährlich sterben bundesweit rund 600 Menschen bei Bränden. Allein in Thüringen kamen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 16 Menschen bei Wohnungs- und Gebäudebränden ums Leben. Fast alle Todesopfer waren in privaten Wohnungen zu beklagen. Tödlich ist bei Bränden meist nicht das Feuer. Vielmehr sterben die Menschen durch den hochgiftigen Brandrauch. Bereits wenige Atemzüge sind tödlich. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den Bewohnern den nötigen Vorsprung, sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Die gefährlichsten Mythen

"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.

"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."
Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."
Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.

"Steinhäuser brennen nicht."
Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

"Rauchmelder sind zu teuer."
Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wieviel ist Ihnen Ihr Leben wert?

 

Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Und Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

 

 

Wer warnt Sie im Schlaf vor giftigem Brandrauch? Schlafende nehmen den Brandrauch meist zu spät wahr. Eine Flucht ist dann nicht mehr möglich. Dagegen können Rauchmelder Leben retten. Diese Frühwarngeräte nehmen den Rauch viel früher wahr als wir Menschen. Noch immer schützen laut Forsa-Umfrage nur 31 % der Deutschen ihr Heim mit einem Rauchmelder. Weitere 5 % besitzen einen Rauchmelder, haben diesen aber nicht installiert.

Brandtote sind Rauchtote!

Brandrauch ist ein Gemisch aus Gasen und Dämpfen. Er kann heiß oder kalt und mit festen Partikeln oder Ruß vermengt sein. Verbrennt man nur 100g Schaumgummi, so füllt dies einen Raum mit einem Volumen von 100 m³ mit giftigem Brandrauch! Und Rauchgase sind immer giftig. Sie enthalten neben Kohlenmonoxid und Kohlendioxid in der Regel auch Ammoniak oder Blausäure. 95% aller Brandopfer sterben entweder an einer Rauchvergiftung oder ziehen sich eine Verätzung von Lunge und Atemwegen zu, die im Extremfall ebenfalls zum Tod führt.

Brandrauch führt bei den meisten Menschen zu einer Panik. Diese wird oft hervorgerufen durch die Einatmung des Rauches und die eingeschränkte Sicht. Damit verbunden ist eine Erschwerung oder Verzögerung der Menschenrettung und des Löschangriffes von Feuerwehren und Helfern.

 

Heimrauchmelder

Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Zeichen funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale.

Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren.

Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Beim Erwerb sollte auf das VdS-Siegel geachtet werden. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.

230-Volt Melder

Besonders gut eignet sich der netzbetriebene Rauchmelder für Neu- und Ausbau sowie bei Modernisierungen von Wohn- und Geschäftsräumen.

Voraussetzung für die Montage ist eine 230-Volt-Stromversorgung. Mit einem Montagesockel kann ein netzbetriebener Rauchmelder auch nachträglich installiert werden. Er ermöglicht die Stromversorgung über eine Aufputz-Zuleitung.

Die Notstrom-Option gewährleistet eine einwandfreie Funktionsbereitschaft auch bei Stromausfall. Beim Kauf sollte auf das Vorhandensein des VdS-Siegels geachtet werden. Diese Melder arbeiten weitestgehend wartungsfrei. Mehrere Geräte können miteinander verbunden werden (Reihenverkabelung), dadurch alarmieren sämtliche Melder, sobald ein Gerät Brandrauch erkennt. Um Fehlalarme zu vermeiden (zum Beispiel starkes Rauchen in kleinen Räumen), können einzelne Melder zeitweise deaktiviert werden (Stummschaltung).

Einige netzbetriebene Rauchmelder können auch an Alarmzentralen angeschlossen werden.

Funkvernetzung von Rauchmeldern

Miteinander vernetzte Melder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird.

Funk-Rauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl am Melder selbst, als auch über die Zentrale. Die Funksignale können auch über größere Distanzen senden (bis zu 200 m).

 

 

 
 

Mit einem Rauchmelder sind Sie gut gegen den schleichenden Tod durch Brandrauch gerüstet. Der Tod kommt leise und es kann jeden treffen: Viele Brandopfer sterben nicht in den Flammen, sondern ersticken an den giftigen Rauch, der sie oft im Schlaf überrascht. Denn nachts schläft auch der Geruchssinn, so dass Sie die gefährlichen Brandgase nicht bemerken und schnell ohnmächtig werden. Solche Todesfälle können durch eine rechtzeitige Warnung vermieden werden. Deshalb empfiehlt die Feuerwehr Liebengrün die Installation eines Rauchmelders.

Zur Technik: Über Photosensoren nehmen sie die Rauchentwicklung wahr. Wenn der Sensor des Rauchmelders anschlägt, ertönt ein schrill klingender Ton, der Sie aus jedem Tiefschlaf aufwachen lässt. Nur durch einen Knopfdruck auf den Melder lässt sich dieser wieder abstellen.

 

Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder retten Leben

In der Regel können die neuen Rauchmelder miteinander verbunden werden. Wenn nun ein Melder auslöst, so lösen auch die anderen Melder im ganzen Gebäude aus. Sie gewinnen dadurch zusätzlich Zeit für eine frühe und raschere Alarmierung der Feuerwehr.

Die Rauchmelder werden über eine Batterie mit Strom betrieben.

Zur Installation eines Rauchmelders: Die Montage ist ein Kinderspiel. Auch ohne handwerkliches Geschick lässt sich ein Rauchmelder in kurzer Zeit montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: "Ein Rauchmelder pro Etage". Rauchmelder müssen immer an der Zimmerdecke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von den Wänden entfernt angebracht werden. Nicht in der Nähe von Luftschächte und im Bad verwenden, da es dort zu Fehlfunktionen kommen kann. Bei Zigarettenrauch schlägt der Rauchmelder nicht an!

Worauf Sie beim Kauf achten sollten: Ein handelsüblicher Rauchmelder ist heutzutage in jedem Baumarkt oder Sicherheitshandel für deutlich unter 30 € zu erwerben. Doch um eine kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern zu erhalten, sollten Sie besser im Elektrofachhandel oder bei Brandschutzfirmen vorbeischauen.

 

Kaufen Sie optische Rauchmelder, der...                                                 

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  • das VdS-Prüfzeichen trägt (DIN EN 14604)
     
  • batteriebetrieben ist mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
  • einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung, z. B. nach dem Urlaub, besitzt
  • den Brandrauch gut in das Gehäuse eindringen lässt

 

So eine Investition lohnt sich - immer!

 

So leicht installieren Sie Rauchmelder

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen. Als Richtlinie für den Mindest- und den erweiterten Schutz finden Sie in dieser Rubrik als Beispiele eine Kleinwohnung, eine 3-Zimmer-Wohnung und ein mehrstöckiges Wohnhaus.

 

Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Darauf sollten Sie achten:
 

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

 

 

Befestigen Sie Rauchmelder

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
  • nicht in der Dachspitze;
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude).

Rauchmelder in einer Kleinwohnung

 

Mindest- und bei Zimmergrößen bis 60 qm auch ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in der Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.

Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung

 

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur.


Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen.

Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus

 

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
 

 

 

Zusammenfassung/Übersicht DIN 14676

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung)

Das Copyright der Norm liegt beim DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.). Die Norm ist erhältlich bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.

Zielgruppe der Deutschen Norm für Rauchwarnmelder im privaten Bereich und in der wohnraumähnlichen Nutzung sind die für Brandschutz zuständigen Behörden, die beratenden Feuerwehren, die Rauchmelderhersteller, Planer und Architekten, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie deren Bewohner.

Wichtige Anmerkung:
Rauchwarnmelder warnen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden, damit die Bewohner von Haus und Wohnung reagieren können, sie verhindern jedoch keine Sachschäden, wenn niemand anwesend ist.

Anwendung
Rauchwarnmelder, wie sie in dieser Norm beschrieben und angewendet werden, können sowohl als Einzelmelder funktionieren oder mit anderen Rauchwarnmeldern vernetzt werden. Die akustische Alarmierung kann an alle übrigen Rauchwarnmelder innerhalb der Vernetzung oder an eine zentrale Stelle erfolgen. Möglich ist, optische Meldungen oder Vibrationsmeldungen (z. B. für Gehörlose) zu integrieren. Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage bzw. als Ersatz für eine von Versicherungen oder der Bauaufsicht geforderte Brandmeldeanlage ist nicht zulässig.

Wichtiger Hinweis:
Unter “Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung” versteht die Norm “Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur”. Dazu gehören z. B. Hotels, Pensionen o. Ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u. Ä..

Planung/Einbau
Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig. 230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. Batterie oder Akkumulator. Rauchwarnmelder mit einer Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt werden. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend, der jedoch nicht größer als 60 qm sein sollte, ansonsten sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. Bei der Mindestausstattung sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern und in den Fluren zu installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem Wohn- und Hobbyzimmer, Heizungs- und Werkräume und der Dachboden mit einem Rauchwarnmelder zu versehen. Für Treppenhäuser oder Räume mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder auf jeder Ebene. Für die Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren, wenn Falschalarme, z. B. durch Wasserdämpfe, auszuschließen sind. Aus diesem Grund sind Badezimmer von der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgenommen. Empfehlenswert ist generell, alle Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten (außer Küche und Bad) und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.

Installation
Rauchwarnmelder sind immer an der Decke in der Raummitte anzubringen, mindestens jedoch 50 cm von der Wand bzw. Einrichtungsgegenständen an der Wand zu installieren. Für besondere Fälle wie L-förmige oder unterteilte Räume als auch Räume mit Unterzügen gibt die Norm detaillierte Empfehlungen für Abstandsverhältnisse und Melderanordnungen. Auch die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Fluren und Gängen und in zuggefährdeter Umgebung ist festgelegt.

Wichtiger Hinweis zur Sicherheit
Wenn eine Warnung zusätzlich an einem anderen Ort als dem alarmgebenden Rauchwarnmelder erfolgen soll, z. B. wenn der auslösende Alarm im Kinderzimmer stattfindet und zuzüglich im Elternschlafzimmer alarmieren soll, müssen vernetzungsfähige Rauchwarnmelder eingesetzt und vernetzt werden. Für die Alarmierung an zentraler Stelle zusätzlich zum Rauchwarnmelder wird eine Kleinmelderzentrale empfohlen.

Betrieb des Rauchwarnmelders
Falschalarme (“Täuschungsalarme”) können z. B. durch Schweiß-, Löt- oder Sägearbeiten ausgelöst werden. Außerdem können generell Staub bei Baumaßnahmen, Wasserdampf und Kochdämpfe, extreme elektromagnetische Einwirkungen als auch Temperaturschwankungen mit Kondensationsbildung zu Falschalarmen führen. Daher empfiehlt die Norm bei Renovierungen etc. eine Abdeckung der Rauchwarnmelder.

Wartung/Instandhaltung
Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheindringungsöffnungen frei sind oder der Rauchwarnmelder beschädigt ist. Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

Batterie- oder Akkumulatorwechsel
Die Batterie sollte im Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr oder nach Herstellerangaben ausgewechselt werden (z. B. bei Batterien mit längerer Laufzeit), spätestens jedoch bei akustischer Signalisierung des nötigen Batteriewechsels. Beim 230-V-Netzanschluss können Rauchwarnmelder auch mit Akkumulatoren ausgestattet sein, die spätestens nach vier Jahren auszutauschen sind.

 

 

Argumentation zur gesetzlichen Regelung von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen und Häusern

Seit Jahren fordern die Landesfeuerwehrverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie der Deutsche Feuerwehrverband die Aufnahme der Installationspflicht von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung.

Begründung:
Seit Jahren finden in Deutschland Aktionen statt, die das Ziel haben, durch Information und Aufklärung der Bevölkerung die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu verbessern. Im Bundesgebiet schätzt der Fachverband Sicherheitssysteme im ZVEI e.V., dass höchstens jedes zehnte Wohngebäude bzw. jede zehnte Wohnung mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet ist. Dies zeigt, dass die bisherigen Bemühungen nur über den Weg der Information und der Aufklärung wenig erfolgreich waren.

Die Gefahr, dass in einem Wohngebäude durch einen Brand, insbesondere aber durch die dabei entstehenden Rauchgase, Personen verletzt werden oder auch zu Tode kommen, ist enorm hoch. Dies zeigt sich am Umstand, dass die Gebäudeversicherer in Deutschland jährlich rund 230.000 Brände regulieren müssen. Eine Schätzung durch die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) e.V. spricht von jährlich 6.000 bis 8.000 Schwerverletzten. Diese Personen tragen lebenslange gesundheitliche Schäden davon, die sie überwiegend durch das Einatmen von Brandrauch und Brandgasen erleiden. In Deutschland sind jährlich ca. 600 Brandtote zu beklagen. Diese Menschen sterben meist einen Tod durch Ersticken bzw. Vergiftung durch Brandgase. Nur sehr wenige Personen sterben an ihren Verbrennungen.

Der heutige technische Stand erlaubt es, alle Wohnungen mit verhältnismäßig geringen Kosten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Gegen die Einführung einer Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Gebäuden dürfen daher ebenso wenig Bedenken bestehen wie beispielsweise gegen die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten beim Fahren eines Kraftfahrzeuges. Auch damals hatten entsprechende Informationskampagnen im Vorfeld der Gurtpflicht wenig genutzt.

Wenn der Staat erkennt, dass die Bürger eine real bestehende Gefährdung nicht erkennen und Risiken nicht selbst minimieren, muss er selbst handeln, denn er ist letzen Endes verpflichtet, in diesem Fall z.B. auch Kinder vor der Sorglosigkeit und Unbedachtheit ihrer Eltern zu schützen.
 

 

Wie funktioniert ein Rauchmelder?








Ein normaler Rauchmelder arbeitet nach dem optischen Prinzip. In der Messkammer des Rauchmelders werden kontinuierlich Lichtstrahlen ausgesandt, die im Normalfall nicht auf einen Fotosensor treffen, da sie gerade und ungebrochen die Messkammer durchtreten.











Bei einem entstehenden Feuer kann nun Rauch in die Messkammer des Rauchmelders eintreten. Die Rauchpartikel führen dazu, das die ausgesendeten Lichtstrahlen abgelenkt werden und auf den Fotosensor treffen. Der Rauchmelder gibt akustischen und visuellen Alarm!






 

 

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Die Feuerwehr Liebengrün hat gemeinsam mit dem Feuerwehrverein Liebengrün eine einzigartige Aktion

ins Leben gerufen – um Leben zu retten!

 

Jedem Neugeborenen in Liebengrün wird kostenlos

ein Rauchmelder zur Verfügung gestellt.