Waldbrandstufen

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  internationale     Gefährdungsstufe    Original M-68 
1   sehr geringe Gefahr  0
2 geringe Gefahr           1
3 mittlere Gefahr           2
4   hohe Gefahr            3
5 sehr hohe Gefahr       4

 

 

 

 

 

Stufe 0 keine Waldbrandgefahr
Stufe I Waldbrandgefahr
Stufe II

 

 

 

erhöhte Waldbrandgefahr

Schlagbaum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig!

Stufe III

 

 

 

 

hohe Waldbrandgefahr

Besucher des Waldes dürfenöffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen.
Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.

Stufe IV

 

 

 

 

 

 

 

höchste Waldbrandstufe

Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden.
Generell ausgenommen von der Regelung sind Waldbesitzer zur Ausübung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagd.
Auf Straßen und Parkplätzen in den Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommmunen entsprechend zu kennzeichnen.
Alle Waldbrandstufen ab Stufe II schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.

 

 

 

Berechnung der Waldbrandgefahr

Das M-68-Modell wurde bereits vor drei Jahrzehnten in den jetzt ostdeutschen Bundesländern eingeführt und hat sich als sehr zuverlässig erwiesen. Es greift auf Mittagswerte der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte, der Windgeschwindigkeit und auf 24-stündige Niederschlagssummen sowie  - während der Frühjahrsmonate -  auf morgendliche Schneehöhenmessungen zurück. Maßgeblich für die Bewertung der Brandgefahr sind jedoch nicht allein meteorologische Parameter, sondern es spielt auch der Vegetationsstand eine wesentliche Rolle. Deshalb wird durch Zeigerpflanzen die phänologische Entwicklung des Waldbodenbewuchses und des Kronenraums abgeschätzt. Wenn das frische Ergrünen der Bodenvegetation und die Belaubung der Kronen abgeschlossen sind, wird die Ausbreitung der Waldbrände gedämpft und die Gefahr niedriger bewertet. Allerdings sind nicht alle Baumarten gleichermaßen zündanfällig. Waldbrandstatistiken zeigen, dass unterschiedliche Bestandstypen in unterschiedlichem Maße von Waldbränden bedroht sind. Es hat sich deshalb als sinnvoll und ausreichend erwiesen, die Waldlandschaften   - je nach ihrer Zünd- und Brennfähigkeit -  in drei unterschiedliche Klassen zu unterteilen. Die mit dieser Klasseneinteilung verbundenen Gefährdungskorrekturen werden bei der abschließenden Bewertung des Waldbrandrisikos berücksichtigt.